EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Nachfahren – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Test

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